Bei uns ist der Preis Heiss !!!
Wir sind für dich da !!!
Unsere Autofahrschule Turba gibt es seit 2005
Unser Ziel ist es, dich bestens auf die Fahrprüfung und den Strassenverkehr vorzubereiten, damit du verkehrssicher unterwegs bist. Mit zeitgemässen Medien und Methoden wird jede Fahrstunde ein interessantes Erlebnis.
Dabei steht im Vordergrund, dass du so schnell und effizient wie möglich ans Ziel kommst. Natürlich darf auch ein bisschen Spass nicht fehlen Wir freuen uns, dich schon bald persönlich begrüssen zu dürfen.
Diverse Fahrstunden auf dich zugeschnitten.
Stephan Turba
Geboren bin ich am 7. Dezember 1969 in Zürich - vermutlich schon mit etwas Benzin im Blut. Nach einer Lehre zum Automechaniker konnte ich es nicht lassen, um mich auch etwas in der Schweizer Motorsport Szene auszutoben (allerdings mit mehr oder weniger Erfolg).
Als ich bemerkte, dass der Zug in die Formel 1 ohne mich weiterfährt, versuchte ich mich eine Zeit lang als Autoverkäufer, was mir sehr grossen Spass machte. Nach meiner Heirat mit meiner langjährigen Freundin stellten wir unsere Zelte im thurgauischen Lustdorf auf und ich fand meinen Arbeitsplatz in Form eines Werkstatt-Chefs. Verantwortlich für Lehrlinge, Mitarbeiter und Kunden merkte ich bald, dass ich vor allem Freude am Umgang mit jüngeren Personen hatte.
So begann ich im November 2004 die Ausbildung zum Autofahrlehrer. Im November 2005 schloss ich diese erfolgreich ab. Ein Jahr später schloss ich auch den Motorrad-Fahrlehrer erfolgreich ab.
Nebst der beruflichen Herausforderung lege ich viel Wert auf ein ausgeglichenes Familienleben. So kam am 15. August 1997 unser erstes Kind zur Welt und seit dem 23. Dezember 2005 sind wir jetzt sogar zu viert. In meiner Freizeit gehe Ich gerne mit unseren Hunden spatzieren oder geniesse die Natur mit den Kindern.
Susi Turba
Ich Susi Turba bin am 15.07.71 in Wallisellen geboren.
Meine Kindheit verbrachte ich die meiste zeit in unserer Autogarage in Wallisellen.
Das erste schrauben fing mit 14 Jharen an, natürlich an meinem Puch Maxi. Als ich mit 18 Jahren meine Motorradprufung bestanden habe,
gab es nicht schöneres als mit dem durch die gegend zu flizzen. Danach kam naturlich das Auto. Mit unserem Daihatsu Charade GTti
machte ich noch die Rennfahrerlizenz.
Danach zog es mich zu den 1 PS. Auch dort machte ich die Springlizen und startete mal mit mehr oder weniger Erfolg.
Unsere Pferde stehen im eigenem Reitsportzentrum in Bissegg. www.rs-t.ch
Nach meiner Heirat mit meinem langjährigen Freund stellten wir unsere Zelte im thurgauischen Lustdorf auf.
Bald darauf kam am 15. August 1997 unser erstes Kind zur Welt und seit dem 23. Dezember 2005 sind wir sogar zu viert.
Seit 2005 arbeit ich in unserer Fahrschule im Büro
Welche Ausbildungen und Prüfungen sind unbefristet gültig?
Theorie- und Zusatztheorieprüfung sowie Verkehrskundeunterricht und Grundkurs, welche ab dem 1. Januar 2021 absolviert wurden. Ausnahme: Wenn der Führerausweis auf Probe annulliert wird, muss die Theorieprüfung erneut absolviert werden.
Ist es weiterhin notwendig, einen Verkehrskundekurs zu absolvieren, um einen Führerausweis zu erhalten?
Ja. Diese Ausbildung ist nach wie vor obligatorisch, um die Unterkategorie A1 und die Kategorien A und B zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Ausbildung neu unbefristet gültig sein.
Ab welchem Alter kann ich einen Lernfahrausweis erhalten?
Ab 15 Jahren für die Unterkategorie A1, welche das Führen von Kleinmotorrädern (maximal 50 cm3 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) erlaubt.
Ab 16 Jahren für die Unterkategorie A1 (maximal 125 cm3 und eine maximale Leistung von 11kW).
Ab 17 Jahren für die Kategorien B und BE.
Kategorie B
MINDESTALTER
17 Jahre
Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.
NOTHELFERKURS
ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
SEHTEST
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.